Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
Eitzinger Sports S.L.
Avda. Catalunya 35 3/1, 17320 Tossa de Mar, Gerona
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten die grundlegenden Vertrags- und Mietbestimmungen, die zur Anwendung kommen, wenn Sie mit uns eine Geschäftsbeziehung eingehen.
Aktueller Stand:
Version 1.1 / Mai 2025
1. Geltungsbereich und Vertragsverhältnis
1.1 Vertragspartner
Diese Mietbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Mieter (nachfolgend „Mieter“) und der Eitzinger Sports S.L. (nachfolgend „Vermieterin“) für die Anmietung von Fahrrädern, soweit diese nicht Bestandteil eines Pauschalarrangements sind.
1.2. Vertragsdauer und Verzugshaftung
Das Mietverhältnis ist auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Eine stillschweigende Verlängerung durch verspätete Rückgabe ist ausgeschlossen. Gibt der Mieter das Fahrrad nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit – auch unverschuldet – nicht zurück, kann die Vermieterin eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der zuvor vereinbarten Tagesmiete verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben bei schuldhaftem Verzug vorbehalten.
1.3. Frühzeitige Rückgabe
Gibt ein Mieter das Fahrrad vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietdauer ab, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Differenzbetrages.
1.4. Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann die Buchung bis zu 7 Tagen vor Mietbeginn kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen fallen folgende Gebühren an: 50% der Gesamtmiete, wenn innerhalb von 1-7 Tage storniert wird. 100% der Gesamtmiete, wenn Stornierung am Tag des Mietbeginns oder No-Show.
1.5. Regelung bei No-Show
Erscheint der Mieter zum vereinbarten Mietbeginn nicht und gibt keine Umbuchungs- oder Stornowünsche bekannt, gilt dies als No-Show. In diesem Fall ist die Vermieterin berechtigt, das Fahrrad ab 24 Stunden nach dem ursprünglich gebuchten Mietbeginn an Dritte zu vermieten, ohne den Mieter zu informieren. Eine Rückerstattung der Miete ist ausgeschlossen, auch wenn das Fahrrad zwischenzeitlich an andere Kunden vermietet wurde.
1.6. Umbuchung durch den Mieter
Eine Umbuchung des Mietzeitraums ist möglich, sofern die neue Buchung mindestens 7 Tage vor ursprünglichem Mietbeginn angefragt wird. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € erhoben. Für Umbuchungen innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn gelten die Stornobedingungen nach Ziffer 1.4.
1.7. Umbuchung durch die Vermieterin
Die Vermieterin behält sich vor, die Buchung aus wichtigem Grund (z. B. Unverfügbarkeit des Fahrrads aufgrund von Reparaturen oder höherer Gewalt) zu ändern oder zu stornieren. In diesem Fall wird dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet oder die bereits gezahlte Miete vollständig erstattet.
1.8. Rücktrittskosten und Ausnahmen
Bei Stornierungen oder Umbuchungen infolge von höherer Gewalt (z. B. Reisebeschränkungen aufgrund von Naturkatastrophen oder pandemiebedingten Maßnahmen) entfallen Stornogebühren. Der Mieter muss einen entsprechenden Nachweis erbringen.
1.9. Rückerstattung
Rückzahlungen erfolgen innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Stornierung oder Umbuchungsanfrage. Die Erstattung erfolgt auf den ursprünglichen Zahlungsweg.
2. Gebrauch und Rückgabe des Fahrrads / Anzeige von Schäden und sonstige Pflichten
2.1. Zustand und Nutzung des Fahrrads
Die Vermieterin übergibt das Fahrrad in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem und gereinigtem Zustand. Der Mieter verpflichtet sich zu einem sachgerechten, schonenden Gebrauch sowie zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Die Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt. Technische Veränderungen oder Umbauten am Fahrrad sind nicht gestattet. Anbauten wie z. B. Triathlon-Aufsätze erfolgen auf eigene Gefahr; das Fahrrad ist im Originalzustand zurückzugeben. Die Nutzung der Fahrräder im Sand (z. B. Strand, Dünen) oder in unmittelbarer Nähe zum Meer (z. B. am Wasser, in salzbelasteten Zonen) ist ausdrücklich untersagt. Schäden, die durch Kontakt mit Sand, Salzwasser oder Feuchtigkeit entstehen, gelten nicht als normaler Verschleiß und fallen unter die Haftung des Mieters gemäß Ziffer 3.1
2.2. Anzeige von Schäden
Schäden am Fahrrad – gleich ob verschuldet oder nicht – sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, alle relevanten Details zum Schadenhergang mitzuteilen. Ist das Fahrrad infolge des Schadens nicht mehr fahrtüchtig, wird dem Mieter ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung gestellt. Die Haftungsregelungen unter Ziffer 3 bleiben unberührt.
2.3. Umtausch
Bei einem vom Mieter veranlassten Fahrradwechsel wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben, es sei denn, der Umtausch beruht auf einem Mangel, der bereits bei Übergabe bestand. Bei Wechsel in eine höhere Preiskategorie ist die Differenz zu zahlen. Bei Wechsel in eine niedrigere Kategorie erfolgt keine Rückerstattung.
2.4. Meldepflicht bei Diebstahl und Unfall
Im Falle eines Diebstahls oder Unfalls ist unverzüglich die Polizei unter Mitwirkung der Vermieterin zu verständigen. Die Vermieterin ist ebenfalls umgehend zu informieren. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, haftet er für dadurch entstehende Schäden.
2.5. Rückgabe
Der Mieter hat das Fahrrad am letzten Miettag während der Öffnungszeiten bei der Radstation zurückzugeben. Das Fahrrad ist im Übergabezustand – abgesehen von normaler Verschmutzung – zurückzugeben. Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.
3. Haftung des Mieters
3.1. Allgemeine Haftung
Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit verursachten Personen- und Sachschäden, auch bei fahrlässigem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Insbesondere haftet der Mieter für Schäden am Fahrrad, den Verlust sowie für die Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten. Führt ein vom Mieter verschuldeter Schaden zu einem Nutzungsausfall (z. B. längere Reparaturdauer), haftet der Mieter für die entsprechenden Mietausfälle (zum Richtpreis eines Verlängerungstags). Bei Totalschaden richtet sich die Haftung nach dem aktuellen Verkaufspreis des jeweiligen Modells laut Preisliste der Vermieterin, abzüglich des bereits gezahlten Mietpreises. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung sind zusätzlich die Reparatur- und Ersatzteilkosten zu tragen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
3.2. Haftung bei Diebstahl oder Verlust
Der Mieter haftet für den Verlust oder Diebstahl des Fahrrads in Höhe des aktuellen Verkaufspreises laut Preisliste der Vermieterin, abzüglich der bereits entrichteten Miete. Diese Haftungsbegrenzung entfällt bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Mieters.
3.3. Erstattung der Haftungssumme
Sollte das Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufgefunden werden, wird die Vermieterin dem Mieter die Haftungssumme nach Ziffer 3.2. erstatten, sofern das Fahrrad in diesem Falle noch in einem Zustand ist, in dem die Vermieterin dieses nach billigem Ermessen weiterhin vermieten kann. Die Vermieterin übt das billige Ermessen aus Sicht einer Fachperson aus und teilt dem Mieter gegebenenfalls und aus Kulanz die Grundlagen der Entscheidung mit.
4. Allgemeine Bestimmungen und anwendbares Recht
4.1. Schriftform, Vollständigkeit und salvatorische Klausel
Der Vertrag unterliegt der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen vorliegender Allgemeinen Mietbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht.
4.2. Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Bestimmungen dieses Vertrages richten sich nach spanischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag sind die Gerichte am Sitz der Vermieterin ausschliesslich zuständig.
4.3. Aufrechnung
Aufrechnungen gegenüber Forderungen der Vermieterin sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters zulässig.